Studie zum Baukindergeld

Junge Familien werden bei der Immobilienfinanzierung deutlich entlastet

Das Baukindergeld hat das Potenzial, junge Familien beim Eigentumserwerb finanziell deutlich zu entlasten. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie, die der IVD beim Center for Real Estate Studies (CRES) in Auftrag gegeben hat.

Die Studie hat untersucht, inwieweit das Baukindergeld (1.200 Euro je Kind pro Jahr mit zehn Jahren Laufzeit) Familien beim Erwerb von Wohneigentum hinsichtlich der Tilgung ihrer Immobiliendarlehen entlasten kann. Das Ergebnis: Die Förderung in Berlin, Hamburg, Leipzig, Nürnberg und Krefeld kann zu fast durchweg zweistelligen Entlastungen des Haushaltseinkommens führen. Eine Ersparnis von 5 bis 63 Prozent bei der Finanzierung der eigenen vier Wände ist möglich.

Die Entlastung durch das Baukindergeld liegt in allen untersuchten Städten bei Familien mit einem Kind zwischen 2,2 und 7,7 Prozent. Je weiterem Kind vervielfacht sich der entsprechende Satz. Die Studie zeigt, dass in allen untersuchten Städten Wohneigentum in Stadtteilen erschwinglicher ist, die entweder in geringer Entfernung zu den Stadtzentren befinden oder, wie im Fall von Krefeld, sogar im Stadtzentrum.

Nutzen Sie die Ergebnisse der Studie sowie die Grafiken gerne auch für die Beratung Ihrer Kaufinteressenten.

Wichtige Eckdaten zum Baukindergeld:

Förderhöhe: 1.200 € pro Kind und Jahr

Förderlaufzeit: 10 Jahre

Grund-Voraussetzungen:

  • nur für Familien mit mindestens einem Kind (nach oben hin offen) und für Alleinerziehende mit Kind(ern)
  • nur für selbst genutzte Immobilien
  • nur für den Ersterwerb eines Eigenheims, sei es Neubau oder Bestand
  • nur für Häuser oder Neubauten, die nach dem 1. Januar 2018 erworben wurden


Kinder: Bei Antragstellung dürfen Kinder noch nicht volljährig sein, müssen im selben Haushalt leben, es muss ein Kindergeldanspruch bestehen (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)

Einkommen: Max. 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen plus 15.000 Euro pro Kind

Antragszeitraum und Antragsstellung: Anträge können rückwirkend ab 1. Januar 2018 gestellt werden. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2020. Die Anträge können voraussichtlich ab September 2018 bei der KfW gestellt werden. 


 

25.07.2018, IVD Bundesverband, Littenstraße 10, 10179 Berlin Redaktion: N. Boensch, H. Senebald E-Mail: info@ivd.net, Homepage: ivd.net

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