Das Amtsgericht Köln hat ein weiteres Urteil in Sachen "Heizen im Winter in Mietwohnungen" beigesteuert - und festgestellt, dass es das gute Recht der Mieter ist, dass sie in allen Räumen ihrer Wohnung - und nicht nur tagsüber - eine Mindestgradzahl von "18" verlangen können. Sei das nicht der Fall, so könne die Miete gegebenenfalls gemindert werden - so auch der Deutsche Mieterbund. Dass der Vermieter gegebenenfalls die Absenkung vornimmt (hier von 24 bis 6 Uhr), um "Energiekosten einzusparen", spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. (Hier ging es um das Problem, dass die Mieter ihr Tagwerk gegen 5:00 Uhr beginnen müssen und sie die Absenkung der Heiztemperaturen zu dieser Zeit auf etwa 14/15 Grad besonders unangenehm empfanden.) (AG Köln, 205 C 36/16)
15.02.2018, IVD West/Redaktionsbüro Wolfgang Büser.
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