Mietminderung wegen Lärm

Beklagt sich ein Mieter über häufigen Lärm in dem Wohnhaus, ohne dazu konkret sagen zu können, welches die (einzige?) Quelle dafür sein könnte, so darf er, reagiert der Vermieter auf seine Klagen nicht, die Miete mindern. Sollte ihm daraufhin die Kündigung zugeschickt werden, so ist es, klagt der Mieter dagegen, Sache der Gerichte, gegebenenfalls durch Sachverständigen-Gutachten eine Klärung herbeizuführen. Der Mieter genügt seiner Darlegungslast schon mit der Darlegung eines konkreten Sachmangels, "der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt"; das Maß der Beeinträchtigung (oder einen bestimmten Minderungsbetrag) braucht er jedoch nicht vorzutragen. (Hier vermutete der Mieter die Lärmquelle in der Wohnung unter ihm; sein Vermieter war nicht sonderlich bemüht, für Aufklärung zu sorgen und ließ sich lieber bis zum Bundesgerichtshof "durchklagen".) (BGH, VIII ZR 1/16)

19.09.2017, IVD

Disclaimer

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Ihr persönlicher Kontakt

Stefan Diehm
Immoteam GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Str. 61a
55286 Wörrstadt

Telefon: 06732 95711-70
Fax: 06732 95711-75
E-Mail: info at diehm-immobilien dot de