Grundschuld löschen lassen ist nicht immer nötig

Wird der Kauf einer Immobilie über den Kredit einer Bank finanziert, wird eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Ist der Kredit vollständig abbezahlt, kann man diesen Eintrag löschen lassen. Das machen auch die meisten Eigentümer. Es kann allerdings in manchen Fällen sogar sinnvoll sein, die Grundschuld stehen zu lassen.

Denn eine Grundschuld wandelt sich automatisch in eine Eigentümergrundschuld um, wenn die komplette Kreditlast getilgt wurde. Wer später einen weiteren Kredit benötigt, beispielsweise für eine Sanierung oder einen Anbau, der tut sich dann bei der Bank leichter, wenn bereits eine Grundschuld beim Amt vermerkt ist. Auch im Falle eines Verkaufs der Immobilie kann eine bereits hinterlegte Grundschuld nützlich sein, wenn auch der Käufer einen Kredit aufnimmt. Und obendrein spart man bares Geld: Denn das Eintragen oder Löschen einer Grundschuld kostet jedes Mal eine Gebühr – das können schnell mehrere Hunderte Euro sein.
Weitere Informationen rund um die Grundschuld finden sich auch im immowelt Ratgeber.

06.04.2022, Quelle: HEROES OF HOMES

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