Bundestag prüft virtuelle Eigentümerversammlungen

Der Bundestag setzte sich gestern Abend mit einem Gesetzentwurf auseinander, der die Durchführung von Eigentümerversammlungen in Deutschland vollständig online ermöglichen soll. 

Die Wohnungseigentümer sollen mit einer Zustimmung von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Befugnis erhalten, rein virtuelle Eigentümerversammlungen in ihrer Gemeinschaft zu beschließen. Der Gesetzentwurf sieht eine Befristung dieser Erlaubnis auf einen Zeitraum von 3 Jahren ab Beschlussfassung vor. Der Bundesrat warnt davor, dass technikferne oder kapitalschwache Eigentümer sich von Online-Eigentümerversammlungen überfordert fühlen könnten. Aufgrund dieser Bedenken fordert der Bundesrat Einstimmigkeit für Beschlüsse, um den Minderheitenschutz zu gewährleisten. Die Bundesregierung hingegen verteidigt das vorgeschlagene Quorum von 75 Prozent und argumentiert, dass es ein praktisches Bedürfnis für virtuelle Eigentümerversammlungen gebe. 

Weiterlesen auf Haufe.de

22.01.2024,

Disclaimer

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Ihr persönlicher Kontakt

Stefan Diehm
Immoteam GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Str. 61a
55286 Wörrstadt

Telefon: 06732 95711-70
Fax: 06732 95711-75
E-Mail: info at diehm-immobilien dot de