Verwirrung bei Photovoltaik: Für welche Teile gilt der Nullsteuersatz?

Für neue Photovoltaikanlagen entfällt seit 1. Januar die Umsatzsteuer. In der Praxis zeigen sich jetzt erste Probleme durch den Nullsteuersatz.

Eigenen Solarstrom produzieren und damit unabhängig von Energieversorgern werden, wollen immer mehr Menschen. Seit Beginn des Jahres unterstützt der Staat diese Ambitionen und senkt die Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen, Speicher und deren Installation auf Null Prozent. Genau dabei treten jetzt allerdings Probleme auf: Fachbetriebe wissen nicht, für welche Teile der Photovoltaikanlage genau diese Entlastung gilt – etwa bei Kabeln oder Befestigungsmaterial. Im schlimmsten Fall würden sie in Vorleistung gehen und am Ende auf 19 Prozent Steuer sitzenbleiben. „Zeitnah“ will das Finanzministerium bei den Details nacharbeiten, zitiert die Welt.

24.01.2023, Quelle: HEROES OF HOMES

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