Urteil: Provisionsanspruch trotz Vorkenntnis

In manchen Fällen kann ein Makler auch dann Provision von einem Kunden verlangen, wenn dieser bereits Vorkenntnisse über das Objekt hatte.

Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 18 U 68/20). Voraussetzung sei aber, dass der Makler weitere typische Maklerleistungen erbringe, etwa Besichtigungstermine oder das Zusenden von Unterlagen, die für eine Finanzierung notwendig seien. Keine Provision gebe es allerdings, wenn der Kunde das Objekt vorher schon sehr gut kenne oder gar bereits eine Finanzierungszusage einer Bank erhalten habe.

20.07.2022, Quelle: HEROES OF HOMES

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