Steuerliche Begünstigungen für Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen

Besitzer von Einfamilienhäusern, die kleine Photovoltaikanlagen installieren wollen, profitieren zukünftig von weiteren Vereinfachungen und steuerlichen Begünstigungen. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD hin. Der IVD bezieht sich dabei auf ein sogenanntes BMF-Schreiben (BStBl. 2021 I, S. 722, vom 2. Juni 2021) vom Bundesministerium der Finanzen.

Demnach kann das Finanzamt neuerdings auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen davon ausgehen, dass mit dem Betrieb der Anlage kein Gewinn erzielt werden soll und eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegt. Begünstigt sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 Kilowatt. Dies hat zur Folge, dass der Steuerpflichtige für die entsprechende Anlage keine Einkünfteermittlung mehr erstellen muss. 

Weiterlesen....

22.09.2021, Pressemitteilung vom 19.09.2021 - Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Disclaimer

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Ihr persönlicher Kontakt

Stefan Diehm
Immoteam GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Str. 61a
55286 Wörrstadt

Telefon: 06732 95711-70
Fax: 06732 95711-75
E-Mail: info at diehm-immobilien dot de