Seit dem 1. Juli sind Eigentümer dazu verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben. Somit wird die Grundsteuer neu berechnet, welche erstmals 2025 erhoben werden soll.
Die einzelnen Bundesländer wenden dabei unterschiedliche Berechnungsmodelle an.
Sind in manchen Ländern der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche anzugeben, sind in anderen Katasterangaben wie Flurstück und Flurnummer wie auch das Alter des Gebäudes wichtig. Der damit berechnete Grundsteuerwert soll künftig alle sieben Jahre neu berechnet werden. Wie hoch die Grundsteuer sein wird, erfahren Eigentümer voraussichtlich erst 2025. Zu späte Abgaben können einen Zuschlag zur Folge haben. Falsche Angaben können zu einer Strafe führen.
20.07.2022, Quelle: HEROES OF HOMES
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