Die Entscheidung zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer fällt am 10. April. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) bekannt gegeben. Das Urteil wird nicht nur von Kommunen mit höchster Spannung erwartet. Beobachter gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklären wird. Das Gericht wird dann festlegen, wie viel Zeit dem Gesetzgeber eingeräumt wird, um eine neue Regelung zu schaffen.
05.04.2018, IVD
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