Die Gerichte urteilen unterschiedlich, ob Vermieter ihren Aufwand für die Beseitigung von Graffiti-Schmierereien an den Hauswänden als Betriebskosten auf ihre Mieter abwälzen können oder ob es sich um "Instandhaltungsmaßnahmen" handelt, die zu ihren eigene Lasten gehen. Das Landgericht Kassel schlug sich auf die Seite der Gerichte, die nur die Kosten einer "regelmäßigen" (also öfter anfallenden) Reinigung den Mietern auferlegen wollen. (AZ: 1 S 352/15) Das Landgericht Berlin setzt dagegen auf die Regel, dass Graffitis von den Vermietern - ob "regelmäßig" oder nur "hin und wieder" - generell auf eigene Kosten zu beseitigen sind. (AZ: 63 S 189/15) Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Problematik steht noch aus.
12.07.2017, IVD-West
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