Eine De-Facto-Wärmepumpenpflicht ab 2024 wird jetzt doch nicht kommen. Künftig müssen zwar 65 Prozent der Heiz-Energie von erneuerbaren Energien stammen – doch es wurden jetzt einige Alternativen formuliert: Neben Hybrid-Wärmepumpen, Biomethan und nachhaltigem Wasserstoff soll künftig auch eine Beheizung mit Fernwärme, Stromdirektheizungen oder Biomasse zulässig sein. Außerdem soll es Übergangsfristen geben.
06.09.2022, HEROES OF HOMES
Bieler & Diehm
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