Die auf einer Anhöhe gelegene Immobilie besticht durch einen bezaubernden Blick auf den Rhein. Seit 2002 gehört das sich zwischen Bingen, Rüdesheim und Koblenz erstreckende Obere Mittelrheintal zum UNESCO-Welterbe. Schon der Nachhauseweg von der Arbeit lässt Urlaubsfeeling aufkommen. Genießen Sie den Feierabend bei einem Glas Wein im Wintergarten und lassen die Aussicht auf sich wirken.
Das Haus befindet sich inmitten eines großzügigen Gartengrundstücks. Es wurde 1967 erbaut und ist in einem sehr gepflegten Zustand. Die Hauptwohnfläche von 120 m² befindet sich auf einer Ebene. Zwei weitere zu Wohnraum ausgebaute Zimmer (ca 25 m²) befinden sich im Untergeschoss. Ihr persönlicher Geschmack entscheidet über den Umfang einer möglichen Modernisierung des Objektes. Ergänzt wird das Angebot durch weitere Kellerräume (1x mit Werkbank und HWR), Garage, weitere Stellplätze, sowie eine schöne Sonnenterrasse auf der Rückseite des Hauses.
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Hauptwohnebene
Untergeschoss
Trechtingshausen ist eine kleine Gemeinde im schönen Oberen Mittelrheintal. Sie gehört zum Landkreis Mainz-Bingen und ist durch die Bundesstraße B9 sowie Bahnlinie Mainz-Köln an die großen Zentren Rhein-Mainz, Koblenz und Köln angebunden. Die Autobahnen A60 und A61 sind in ca. 10 Minuten erreichbar. Trechtingshausen hat eine Kindertagesstätte, Schulen finden Sie in Bingen am Rhein. Hier finden Sie alles rund um das Thema Versorgung. Ob Supermärkte, Ärzte, Krankenhaus, Schulen und ein großes Freizeitangebot macht Trechtingshausen und seine Umgebung sehr attraktiv zum Leben.
Objektangaben:
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Fälligkeit und Höhe der Provision bei Verkauf:
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Fälligkeit und Höhe der Provision bei Verkauf an Gewerbetreibende/Unternehmer oder Verkauf von Gewerbeimmobilien oder Kapitalanlagen, Wohn-und Geschäftshäuser, Mehrfamilienhäuser und unbebauten Grundstücken:
Die Provision in Höhe von 5,95% inkl. der gesetzlichen MwSt. ist mit Abschluss der notariellen Beurkundung verdient und sofort fällig!
Fälligkeit und Höhe der Provision bei Vermietung:
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Geldwäschegesetz:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist "Bieler & Diehm Immoteam GmbH & Co. KG" nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Informationspflicht nach § 36 VSBG:
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u.a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die "Bieler & Diehm Immoteam GmbH & Co. KG" ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die " Ihr Immobilienteam GbR Bieler & Diehm" grundsätzlich nicht teil. Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB-Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle ( z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net
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Bieler & Diehm
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