Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein massiv gemauertes Bauernhaus aus dem Jahr 1916. Im Jahr 1985 wurde es komplett an- und ausgebaut, so dass zwei Wohneinheiten entstanden sind. Die Wohnung im Erdgeschoss ist dauerhaft gut vermietet. Die Wohnung im Obergeschoss verfügt über einen separaten Eingang, der über die Garage zugänglich ist. Weiterer Wohnraum könnte durch Dachausbau entstehen.
Es ist kein Garten vorhanden, dafür eine Terrasse, die im Sommer dazu einlädt, Ihre in der angrennzenden Außenküche zubereiteten Mahlzeiten zu genießen.
Das Haus ist komplett unterkellert. Die ehemaligen Ställe sind typisch für die Zeit als Tonnengewölbe errichtet. Zwei Garagen ergänzen das Angebot.
Gerne können Sie sich einen persönlichen Eindruck bei einer Besichtigung verschaffen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Erdgeschoss:
3 Zimmer
Küche
Duschbad
Obergeschoss:
5 Zimmer
Küche
Bad
Terrasse
Sommerküche
Dachgeschoss ausbaufähig
2 Garagen
ehemalige Ställe (Tonnengewölbe)
Die Gemeinde Weinsheim gehört zur Verbandsgemeinde Rüdesheim und liegt ca. 5 km westlicher Richtung von der Kur- und Badestadt Bad Kreuznach entfernt
Ursprünglich war Weinsheim ein ausschließlich von der Landwirtschaft und vom Weinbau geprägtes Dorf. Mit dem Wandel in der Erwerbsstruktur, wurde die Gemeinde bedingt durch die Nähe zu Bad Kreuznach zu einer "Wohngemeinde" mit voll- und nebenerwerbs Landwirtschaft und Weinbau
Bad Kreuznach 5 km
Idar Oberstein 45 km
Bad Sobernheim 12 km
Mainz 45 km
Zu Mitte 2005 betrug die Einwohnerzahl über 2000 Einwohner, die sich auf 845 Familien aufteilen.
Direkter Anschluß an die Bundesstraße B41.
Quelle: Homepage der Gemeinde
Objektangaben:
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Fälligkeit und Höhe der Provision bei Verkauf:
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Fälligkeit und Höhe der Provision bei Verkauf an Gewerbetreibende/Unternehmer oder Verkauf von Gewerbeimmobilien oder Kapitalanlagen, Wohn-und Geschäftshäuser, Mehrfamilienhäuser und unbebauten Grundstücken:
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Fälligkeit und Höhe der Provision bei Vermietung:
Richtet sich nach den in unseren AGB unter § 2 "Maklerprovision" genannten Bedingungen.
Geldwäschegesetz:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist "Bieler & Diehm Immoteam GmbH & Co. KG" nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Informationspflicht nach § 36 VSBG:
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u.a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die "Bieler & Diehm Immoteam GmbH & Co. KG" ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die " Ihr Immobilienteam GbR Bieler & Diehm" grundsätzlich nicht teil. Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB-Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle ( z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net
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Bieler & Diehm
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Friedrich-Ebert-Str. 61a
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