Warum Gutachten?
Es gibt verschiedene Gründe / Anlässe zu der die Wertermittlung einer Immobilie hilfreich oder auch nötig ist. Am häufigsten wird die Wertermittlung bei Erb- und Familienauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen oder bei Verkaufs- und / oder Kaufabsichten in Auftrag gegeben. Auch zur Ermittlung von Vermögenswerten privater und betrieblicher Natur werden Gutachten zu Rate gezogen.
Dabei hat jede Immobilie ihr eigenes Gredo und muß individuell betrachtet werden. Bei der Ermittlung hilft uns dabei unsere Sach-, Fach- und Marktkenntnis bei der Bestimmung des jeweiligen Verkehrswertes. Der Verkehrswert wird im Bau-Gesetzbuch unter § 194 wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Auf den folgenden Unterseiten sind verschiedene Wertermittlungsmethoden zur Bestimmung des Verkehrswertes als Erklärung aufgeführt.
- Sachwertgutachten
- Bodenwertgutachten
- Ertragswertgutachten
- Vergleichswertgutachten