Ersteinschätzung, Marktwert- oder Verkehrswertermittlung

Als Eigentümer:in eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks kann es diverse Gründe oder Anlässe geben, die eine Aussage zum Wert Ihrer Immobilie erforderlich machen. Die Wahl eines geeigneten Wertermittlungsverfahrens ist insofern und unmittelbar mit dem Zweck verbunden, für welchen der Immobilienwert ermittelt werden soll.

Bei den Wertermittlungsarten wird hierbei u.a. zwischen Marktpreisschätzungen, Markt- oder Verkehrswertermittlungen, rechtskräftigen Verkehrswertgutachen und weiteren wertbestimmenden Merkmalen einer Immobilie unterschieden.

Am häufigsten wird eine Marktwertermittlung z.B. bei Familien- oder Erbangelegenheiten, bei der Übertragung des Eigentums zu Lebzeiten, in Scheidungsfällen oder bei Zwangsversteigerungen benötigt. Auch für die Ermittlung privater oder betrieblicher Vermögenswerte sind derartige Einschätzungen unabdingbar.

In den zuvor genannten Fällen wird zumeist ein Vollgutachten eines Sachverständigen beauftragt, das gem. BauGB § 194 zur Ermittlung des Verkehrs-oder Marktwerts sämtliche Wertermittlungs-richtlinien- und Verordnungen berücksichtigt. Diese verbindliche Aussage bildet sodann die Grundlage für anstehende Entscheidungen z.B. im Scheidungs-/Erbfall oder bei Vermögensangelegenheiten.

Wer sein Eigentum jedoch aus persönlichen Gründen zum Verkauf anbieten möchte, für den- oder diejenige ist die Beauftragung eines Sachverständigen für Vollgutachten i.d.R. nicht erforderlich.

GRUNDLEGENDE BEWERTUNGSKRITERIEN

Für die Ermittlung des Markt- bzw. Verkehrswerts müssen unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden, die den Immobilienwert unmittelbar beeinflussen. Dazu zählen u.a.:

  • Die Lage: Die Objektlage ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Immobilienbewertung. Ist die Lage einer Immobilie gefragt, ist ein entsprechend höherer Preis meist die Regel
  • Der Zustand: Bei dieser Prüfung werden sowohl bauliche als auch die technischen Aspekte einer Immobilie bewertet. Dazu zählen u.a. die Bausubstanz, die Wasserleistungen als auch die Elektroanlagen
  • Die energetische Ausstattung: Auch die energetischen Gegebenheiten einer Immobilie werden immer wichtiger. Hierbei prüfen Sachverständige u.a. ob das Dach oder Mauerwerk ausreichend gedämmt und die Fenster ausreichend isoliert sind
  • Der Erschließungsgrad: In diesem Kontext wird vornehmlich geprüft, in welcher Art und Weise ein Objekt oder Grundstück an das Telekommunikationsnetz sowie das Wasserversorgungssystem angebunden ist
  • Die Außenanlage: Garagen, Carports oder Gartenflächen, fließen gleichsam in das Wertgutachten mit ein

DEFINITION:

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Aktuell stellen wir Ihnen die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten, auch als kostenpflichtige Einzelleistungen buchbaren Bewertungsarten zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis für unsere Kunden:

Die Leistung der Immobilien-Wertermittlung stellt im Falle dass Sie uns einen Maklerauftrag erteilen, eine Inklusiv-Leistung dar, die nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Bewertungsart

Preis inkl. MwSt.

Immobilien-Ersteinschätzung

kostenlos

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Immobilien-Wertermittlung (Umfang: ca. 15 Seiten)

199,- €

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Verkehrswertermittlung (Umfang: ca. 25 Seiten)

299,- €

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Verkehrswertermittlung (Vorort-Service)*

495,- €

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Für Entfernungen von mehr als 25 km (einfache Strecke) erheben wir eine Kilometerpauschale von 0,70 €/km. Beispiel: Sie wohnen 32 km von unserem Firmensitz entfernt, dann berechnen wir in Ihnen: 64 km x 0,70 € = 44,80 € inkl. MwSt.

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